Tageskarten Ausgabestelle 2026

Wichtige Information

Bitte beachte, dass wir ab sofort keine Tageskarten
mehr für unsere Gewässer ausgeben. Der Erwerb von
Jahrespatenten ist jedoch weiterhin wie gewohnt
möglich.
Du möchtest uns kennenlernen? Interessierte
Fischer sind herzlich willkommen! Wenn du Lust auf
einen Schnuppertag an unserem Gewässer hast,
melde dich einfach über unser Kontaktformular. Wir
freuen uns auf deine Nachricht!

Fischereireglement 2026 Kt.Zürich

er 2026 hat der Kanton Zürich das Fischereireglement überarbeitet. Dabei wurde unter anderem die Schonzeit der Forelle angepasst. Die aktuellsten Bestimmungen sind auf der Homepage der Fischerei- & Jagdverwaltung des Kantons Zürichs aufgeschaltet.

Der Fischerverein wird in Rümlang bekannt

In Rümlang wird unser Verein besser bekannt.

Siehe News im Rümlanger

 

 

Sodweiher

Auch in der Gemeinde Glattfelden findet der Sodweiher Beachtung

Wie dieser Beitrag im Dorfblatt zeigt.

Glattfelder Dorfblatt April 2025   ( PDF 7.8MB)

Vorstellung in Embrachertal

Unsere Gewässer sind keine Aquarien

Bericht Jungfischer Glatt

Neuer Bericht

 

Jungfischer an der Glatt 219

26.03.2023

Besuch der Fischzucht in Rafz

Besuch der Fischaufzucht in Rafz

Der Zürcher Unterländer war mit dabei.

Bericht im Zürcher Unterländer vom 17.01.2022

Aalfangverbot in Zürcherischen Gewässern

Der Bund hat per 1. Januar 2021 den Anhang der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF, SR 923.01) angepasst. Dort sind die Fischarten und ihr Gefährdungsstatus aufgeführt. Der europäische Aal (anguilla anguilla l.) fällt neu in die Kategorie „vom Aussterben bedroht“ (Gefährdungsstatus 1). Grundlage dazu ist Art. 2a der VBGF: Arten mit Gefährdungsstatuts 0, 1 oder 2 und keinen Schonvorschriften dürfen nicht gefangen werden. Ausnahmen von diesen nationalen Vorschriften sind unter Umständen in internationalen Grenzgewässern möglich. Hintergrund des Fangverbots sind die europaweit stark eingebrochenen Bestände des Aals.

Der Fang von Aalen in zürcherischen Gewässern ist somit seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr gestattet.  Versehentlich gefangene Aale sind umgehend schonend wieder zurückzusetzen.

Eine Ausnahme besteht für den Zürcherischen Abschnitt des Hochrheins als internationales Grenzgewässer. Hier bleibt der Aalfang bis auf Weiteres gestattet.

Aquatische Neobiota als unbemerkte Fracht

Eingeschleppte Tiere und Pflanzen können das Leben unter Wasser schädigen. Darum ist es wichtig, beim Wassersport und beim Fischen einige Verhaltensregeln zu beachten.

Als Neobiota werden Tiere und Pflanzen bezeichnet, die ursprünglich nicht bei uns heimisch sind. Verbreiten sie sich invasiv, werden sie zum Problem. Solche invasiven Neobiota kommen auch in unseren Gewässern vor. Oft werden sie unbemerkt mit Booten, Wassersport- oder Fischereimaterial von einem Gewässer zum nächsten verschleppt.

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