Der Bund hat per 1. Januar 2021 den Anhang der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF, SR 923.01) angepasst. Dort sind die Fischarten und ihr Gefährdungsstatus aufgeführt. Der europäische Aal (anguilla anguilla l.) fällt neu in die Kategorie „vom Aussterben bedroht“ (Gefährdungsstatus 1). Grundlage dazu ist Art. 2a der VBGF: Arten mit Gefährdungsstatuts 0, 1 oder 2 und keinen Schonvorschriften dürfen nicht gefangen werden. Ausnahmen von diesen nationalen Vorschriften sind unter Umständen in internationalen Grenzgewässern möglich. Hintergrund des Fangverbots sind die europaweit stark eingebrochenen Bestände des Aals.
Der Fang von Aalen in zürcherischen Gewässern ist somit seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr gestattet. Versehentlich gefangene Aale sind umgehend schonend wieder zurückzusetzen.
Eine Ausnahme besteht für den Zürcherischen Abschnitt des Hochrheins als internationales Grenzgewässer. Hier bleibt der Aalfang bis auf Weiteres gestattet.