Achtung:
Im Naturschutzgebiet, Fliessrichtung links, darf nicht gefischt werden.
Generell ohne Widerhaken
Pro Tag dürfen 2 Salmoiden entnommen werden
Es gelten die Kantonalen Fischereibestimmungen
Ergänzende Bestimmungen für die Reviere Glatt 219 und 220
Allgemein :
Verstösse gegen die ergänzenden Bestimmungen haben den sofortigen Patententzug zur Folge. Im laufenden und im Folgejahr wird kein Patent mehr abgegeben. Patente sind nur mit mitgeführtem amtlichem Personalausweis gültig. Pächter und Vereinsmitglieder sind berechtigt Patente, Statistiken, Gerät und gefangene Fische zu kontrollieren.
Generelle Verbote :
Verwenden von Widerhaken, Hältern von Fischen, Mitbringen von lebenden oder toten Köderfischen aus anderen Gewässern,
Fischen von Brücken
Während der Forellenschonzeit vom 01.10. -28./29.02. verboten :
Waten, Fischen mit Streamern, Löffeln, Wobbler, Spinnern und anderen Forellenködern
Fangmindestmasse:
Forelle : 28cm – 35cm, alle übrigen Bachforellen müssen zurückgesetzt werden.
Max Entnahme : 2 Stk. Pro Tag
Bestimmungen Fliegenfischerstrecke Glatt 220:
Erlaubt ist die normale Flugangel (Als Wurfgewicht dient lediglich die Flugschnur)
Max. eine Anbissstelle (Springer und Bissanzeigerfliegen sind verboten)
Streamer mit Tauchschaufeln, Wobbelscheiben und rotierende Spinnerblättern sind verboten.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Benutzer der Rad- und Feldwege beidseits der Glatt (Unfallgefahr bei Überkopfwürfen !)
Statistik :
Jeder entnommene Fisch ist unverzüglich in die Statistik einzutragen.
Bei fehlender oder nicht unterschriebener Statistik wird im laufenden und im Folgejahr keine Tageskarte mehr abgegeben.
Mitgeführte Fische werden als an der Glatt gefangen angesehen.
Vorschriften Reviere 219 + 220 vom Frühjahr 2019