Bei der Brücke von Bülach nach Hochfelden beginnt das fischereilich abwechslungsreiche Glattrevier (219). Mit teilweise sehr tiefen und wiederum flachen Abschnitten, ist es ein einzigartiges Flussteilstück an der Glatt.

Achtung:
Im Naturschutzgebiet, Fliessrichtung links, darf nicht gefischt werden.
Generell ohne Widerhaken
Pro Tag dürfen 2 Salmoiden entnommen werden

Es gelten die Kantonalen Fischereibestimmungen
Ergänzende Bestimmungen für die Reviere Glatt 219 und 220

Allgemein:
Verstösse gegen die ergänzenden Bestimmungen haben den sofortigen Patententzug zur Folge. Im laufenden und im Folgejahr wird kein Patent mehr abgegeben. Patente sind nur mit mitgeführtem amtlichem Personalausweis gültig. Pächter und Vereinsmitglieder sind berechtigt Patente, Statistiken, Gerät und gefangene Fische zu kontrollieren.

Waten ist prinzipiell erlaubt, auf andere Fischer ist jedoch Rücksicht zu nehmen.

Generelle Verbote :
Verwenden von Widerhaken, Hältern von Fischen, Mitbringen von lebenden oder toten Köderfischen aus anderen Gewässern, Fischen von Brücken, verwenden von mehr als zwei Einfachhaken oder einem Drilling

Während der Forellenschonzeit vom 01.10. -28./29.02. :
Das Waten im Gewässer ist verboten.

Fangmindestmasse:
Forelle : 28cm – 35cm, alle übrigen Bachforellen müssen zurückgesetzt werden.
Max Entnahme : 2 Stk. Pro Tag

Bestimmungen Fliegenfischerstrecke Glatt 220:
Erlaubt ist die normale Flugangel (Als Wurfgewicht dient lediglich die Flugschnur).
Es ist Rücksicht auf die Benutzer der Rad- und Feldwege beidseits der Glatt (Unfallgefahr bei Überkopfwürfen!) zu nehmen

Statistik:
Jeder entnommene Fisch ist unverzüglich in die Statistik einzutragen.
Bei fehlender oder nicht unterschriebener Statistik wird im laufenden und im Folgejahr keine Tageskarte mehr abgegeben.
Mitgeführte Fische werden als an der Glatt gefangen angesehen.

Vorschriften Reviere 219 + 220 vom Frühjahr 2019