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Ausgabestellen Tageskarten ab 2024

Fischerstübli Eglisau
Norman Schuster
Friedhofweg 3
8193 Eglisau
076 456 13 98
https://fischerstübli-eglisau.ch/

Nur Barzahlung oder Twint möglich. Für Bezug Tageskarte bitte vorgängig anrufen, da nur auf Anfrage geöffnet

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Andy Trütsch
c/o Andys Handwerk GmbH
Reitergasse 8
8180 Bülach
076 652 60 85

Nur Barzahlung oder Twint möglich. Für Bezug Tageskarte bitte vorgängig anrufen oder per WhatsApp melden.

 

Revier – Tagekarten

 

Vorstellung in Embrachertal

Unsere Gewässer sind keine Aquarien

Bericht Jungfischer Glatt

Neuer Bericht

 

Jungfischer an der Glatt 219

26.03.2023

Neu Tageskarten in Eglisau

Neu können ab 16. März 2023
Tageskarten für die Glatt 219 und 220 ebenfalls im

Fischerstübli Eglisau,
Friedhofweg 3,
8193
Eglisa

Tel: 076 456 13 98

bezogen werden.
Für Kartenbezug bitte vorgängig bei Norman Schuster per Telefon melden
Im Fischerstübli kann bar oder mit Twint bezahlt werden


https://fischerstübli-eglisau.ch

Tageskarten

Fischer Grundkurs

SANA-KURSE MIT
PRÄSENZUNTERRICHT

Samstag, 11. Februar 2023 / Stadel bei Niederglatt

Fischereigrundkurs

Zeit:
08:30 - ca. 16:00

Ort:
Sekundarschulhaus Stadel, Keiserstuhlstrasse 54, 8174 Stadel bei Niederglatt

Kursgebühr:
80.--

Kursleiter:
Mathias Ehrensberger &
Fabian Vetsch

Dokument:
Kursunterlagen vor Anmeldung

Beschreibung:
Lerninhalte:
Gesetzliche Grundlagen; Einführung
Fischkunde; Gewässerkunde und Okologie;
Gerätekunde; Tierschutz;
SaNa Erfolgskontrolle
Gründliche Erarbeitung und Repetition der für die Erfolgskontrolle notwendigen Kenntnisse mit erfahrenen Instruktoren.

Besuch der Fischzucht in Rafz

Besuch der Fischaufzucht in Rafz

Der Zürcher Unterländer war mit dabei.

Bericht im Zürcher Unterländer vom 17.01.2022

Aalfangverbot in Zürcherischen Gewässern

Der Bund hat per 1. Januar 2021 den Anhang der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF, SR 923.01) angepasst. Dort sind die Fischarten und ihr Gefährdungsstatus aufgeführt. Der europäische Aal (anguilla anguilla l.) fällt neu in die Kategorie „vom Aussterben bedroht“ (Gefährdungsstatus 1). Grundlage dazu ist Art. 2a der VBGF: Arten mit Gefährdungsstatuts 0, 1 oder 2 und keinen Schonvorschriften dürfen nicht gefangen werden. Ausnahmen von diesen nationalen Vorschriften sind unter Umständen in internationalen Grenzgewässern möglich. Hintergrund des Fangverbots sind die europaweit stark eingebrochenen Bestände des Aals.

Der Fang von Aalen in zürcherischen Gewässern ist somit seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr gestattet.  Versehentlich gefangene Aale sind umgehend schonend wieder zurückzusetzen.

Eine Ausnahme besteht für den Zürcherischen Abschnitt des Hochrheins als internationales Grenzgewässer. Hier bleibt der Aalfang bis auf Weiteres gestattet.

Aquatische Neobiota als unbemerkte Fracht

Eingeschleppte Tiere und Pflanzen können das Leben unter Wasser schädigen. Darum ist es wichtig, beim Wassersport und beim Fischen einige Verhaltensregeln zu beachten.

Als Neobiota werden Tiere und Pflanzen bezeichnet, die ursprünglich nicht bei uns heimisch sind. Verbreiten sie sich invasiv, werden sie zum Problem. Solche invasiven Neobiota kommen auch in unseren Gewässern vor. Oft werden sie unbemerkt mit Booten, Wassersport- oder Fischereimaterial von einem Gewässer zum nächsten verschleppt.

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Fliegenfischen an der Glatt

Neu ab dem Jahr 2020

Fliegenfischen an der Glatt

Revier 220

Das Revier erstreckt sich über 3.8 km, von der Brücke Glattfelden-

Schachen bis zum Glattstollen und ist ab dem Jahr 2020 ausschliesslich

 fürs Fliegenfischen bestimmt.

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